Augsburg, 09. Februar 2009
Zur aktuellen Diskussion um die Selbstverpflichtung der Augsburger Gastronomen 1. Aktueller Zustand Die aktuellen Zustände an den Brennpunkten der Augsburger Innenstadt sind unbestritten. Die Stadtregierung muß handeln und die Entschärfung der Situation herbeiführen. Diese Meinung teile ich uneingeschränkt. Das Maßnahmenpaket der Stadt hat meine volle Unterstützung und muß jetzt schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. Inhalte dieses Maßnahmenpakets sind u.a.:
Das Konzept der Stadtregierung heiße ich für gut, aber:
2. Zur Selbstverpflichtungserklärung im Speziellen: Kübelsaufen Ich schenke in meinem Lokal den populistisch verteufelten Kübel aus. Hinter dem Begriff "Kübelsaufen" verbirgt sich der Ausschank von alkoholischen Getränken in Großgefäßen. Dieses Angebot, das sich bei geselligen Gruppen größter Beliebtheit erfreut, haben wir seit Juni 1992 im Programm. In den Medien wurde u.a. der Niedergang des Partyniveaus in der Maximilianstraße – beginnend mit dem Wegfall der Sperrzeit 2005 – proklamiert (siehe Augsburger Allgemeine vom 31.01.2009, Einblicke: A. Schmid). Bis zum Ende der Sperrzeit haben wir unsere Gäste bereits ganze 12 Jahre auf Wunsch mit Kübeln beglückt. Übrigens: meine Lokale schließen immer noch wie vor dem Wegfall der Sperrzeit. Bei einer Recherche der Neuen SoPress (Ausgabe vom 08.02.2009) ergab sich, dass von 200 angeschriebenen Gastronomiebetrieben in Augsburg lediglich 5 Betriebe Kübel im Angebot haben. Dies entspricht ca. 2,5% aller gastronomischen Einrichtungen. Das Ordnungsreferat jedoch brüstet sich mit den Unterschriften von zahlreichen Betrieben, die ein solches Angebot zu keinem Zeitpunkt offeriert haben. Bei einer durchschnittlichen Füllmenge von 1,5 l Flüssigkeit besteht auch nach Unterschrift der Selbstverpflichtung die Möglichkeit, eine "Cocktail-Maß" mit der Füllmenge 1,2 l einzuführen. Die in meinem Betrieb angebotenen "Kübel" enthalten im Schnitt 1,5 l Flüssigkeit und ca. 500 g Eis, die sich wie folgt zusammensetzen:
Der Durchschnittsalkoholgehalt liegt bei 7 - 9%, dies enspricht einem leichten Rotwein. Da der Kübel meist von 4 Personen oder mehr konsumiert wird, was ungefähr einen einfachen Cocktail pro Person ergibt. Der nicht unerhebliche Preis für das alkoholische Getränk verhindert außerdem exzessiven Konsum. 3. Warum ich die Selbstverpflichtung nicht unterstützen kann: Diese freiwillige Selbstverpflichtung hat keine Rechtsgrundlage und somit keine Rechtskonsequenz und dementsprechend auch keine Rechtswirksamkeit. Jeder, der notwendige Gesetze im Geschäftsbetrieb nicht einhält, wird diese Gesetze auch nicht einhalten, wenn er freiwillig eine Selbstverpflichtung unterschrieben hat. Daher bin ich der Meinung, dass ein solches Papier keine Änderung der allgemeinen Situation herbeiführen kann und leider wirkungslos ist. Auffällige Betriebe müssen ordnungsrechtlich sanktioniert werden und nicht erst kontrolliert werden, wenn sie die Selbstverpflichtung nicht unterschreiben. Es ist schade, dass für ein paar schwarze Schafe eine ganze Branche den Kopf hinhalten muss. Tausende von Menschen nutzen regelmäßig das breitgefächerte gastronomische Angebot unserer schönen Stadt. Und so soll es auch bleiben. Ich möchte dem Bürger kein Papier als sinnvolle Maßnahme verkaufen, welches die Erwartungen in keiner Weise erfüllen kann. 4. Fazit Die generelle Problematik des exzessiven Alkoholkonsums bleibt von der Selbstverpflichtung unberührt. Mentalitäten wie das sogenannte "Vorglühen" (Alkoholkonsum zuhause oder auf dem Weg zu den Bars und Clubs) oder "Bunkern" (Alkohol in Grünanlagen, Autos etc. aufbewahren und in Etappen konsumieren) können wir leider nicht unterbinden. Hier sind PräventivMaßnahmen nötig, die einen bedachten Umgang mit Alkohol lehren. In der momentanen Diskussion wird immer wieder darauf hingewiesen, dass bei einem Versagen des gesamten Maßnahmenpakets die Wiedereinführung der Sperrzeit letzte Konsequenz sein wird. Lasst uns aber bitte das Maßnahmenpaket erst einmal auf den Weg bringen, anstatt es im Vorfeld bereits verbal zu zerreißen.
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